Maximale Sicherheit und Transparenz für alle Beteiligten - AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der YY Operations GmbH, Konrad Adenauer Straße 3, 76829 Landau (nachfolgend: „YY“)

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die YY mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ („AG“) genannt) handelt.

(2) YY schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit YY als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als YY ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn YY in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen von YY / Mitwirkung des Kunden

(1) YY erbringt für den Kunden folgende Dienstleistungen im b2b (business-to-business)-Bereich:

1. Strategische Beratungsdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings.

2. Umsetzungsdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings.

(2) YY hat den größtmöglichen Anspruch an sich selbst und die dem Kunden angebotenen Leistungen. YY kann den möglichen Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen für den Kunden prognostizieren anhand vorhandener Erfahrungswerte. Dem Kunden ist bewusst, dass es sich stets um eine Prognose handelt und ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und externer Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben können, von YY nicht geschuldet wird.

(3) Die Umsetzung der Online Marketing Strategie obliegt grundsätzlich dem Kunden. In gemeinsamer Absprache entscheiden YY und der Kunde je nach Auftragslage individuell, ob im Einzelfall eine Umsetzung durch YY erfolgt. Bei fehlender Kapazität kann YY unverbindlich seine Partneragenturen weiterempfehlen, die dann die Umsetzung, der in der Strategie erarbeiteten Strategieplan für den Kunden umsetzen.

(4) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.

(5) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung nachweislich und verhindert damit die Leistungserbringung durch YY, bleibt der Vergütungsanspruch von YY unberührt. Die Mitwirkung des Kunden erfolgt unverzüglich auf erstes Anfordern durch YY.

(6) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise ist YY nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von YY wird durch eine solche Maßnahme nicht berührt.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen YY und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) schriftlich (z.B. auf Veranstaltungen, Messen) oder online (z.B. Onlineshop, E-Mail, HubSpot) erfolgen.

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen YY und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Schweigen von YY gilt dabei nicht als Zustimmung.

(3) Bei Onlinevertragsabschlüssen erfolgt der Vertragsschluss durch Angebot seitens YY und Annahme des Kunden. Ein vom Kunden separat ausgesprochenes Angebot bedarf der ausdrücklichen Annahme durch YY. Schweigen ersetzt die Annahme des Angebots nicht.

(4) Vertragsschlüsse auf Veranstaltungen (z.B. Konferenzen, Messen, Summits) erfolgen in der Regel schriftlich unter Benutzung eines separaten Auftragsformulars von YY.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von YY angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich, verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von YY grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend.

(3) Die Bezahlung durch den Kunden ist vorbehaltlich separater Vereinbarung mit Vertragsschluss im Wege der Vorkasse fällig. Der Kunde kann die jeweils fälligen Beträge durch Überweisung oder Lastschrifteinzug an YY entrichten.

(4) YY ist berechtigt, die Bezahlung durch Drittanbieter (z.B. elopage, GoCardless) abwickeln zu lassen. Es gelten insoweit die Bedingungen der Drittanbieter, auf welche YY keinen Einfluss hat. Etwaige Drittanbietergebühren trägt YY.

(5) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde YY nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist ausschließlich, die von YY bereitgestellte Vorlage zu verwenden. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(6) YY stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus nach erfolgreichem Lastschrifteinzug. Bei Kunden aus den EU Mitgliedstaaten wird eine Umsatzsteuer ID Nummer benötigt um die Rechnung ohne die Umsatzsteuer erstellen zu können.

(7) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen an YY zu überweisen. Zusätzlich ist YY berechtigt, die entstanden Kosten max. 15 € pro fehlgeschlagene Transaktion dem Kunden in Rechnung zu stellen.

(8) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(9) Unter Umständen kann YY dem Kunden ein besonderes Angebot für weitergehende Leistungen zum „Selbstkostenpreis“ machen, wenn die Umstände dies erfordern und ein reguläres Angebot für eine der beiden Seiten wenig sinnvoll erscheint. Als Definition für den „Selbstkostenpreis“ wird hiermit ein Stundensatz von 70,00 EUR zzgl. allfälliger Umsatzsteuer festgesetzt – YY wird von der Nachweispflicht über tatsächlich angefallene Kosten zugunsten dieser transparenten Pauschalregelung befreit.

§ 5 Befreiung von der Geheimhaltungspflicht nicht-sensibler Daten und Nutzungsfreigabe für Marken

(1) Sofern nicht schriftlich anderslautend vereinbart, ist die YY berechtigt, folgende nicht-sensible Daten über die Geschäftsbeziehung öffentlich (u.a. LinkedIn-Posts, Webseite, Bewertungsportale und Printmedien) und nicht-öffentlich (in direkten Gesprächen mit potenziellen Kunden oder Partnern) zu teilen:

a) Relative Geschäftsmetriken, die sich im Rahmen der Zusammenarbeit weiterentwickelt haben (u.a. Umsatzsteigerung, Conversionsteigerung, AOV-Steigerung)

b) Grundlegende Informationen über durchgeführte A/B Tests und durch YY entwickelte, öffentlich einsehbare Elemente (z.B Landingpages, Conversion-Elemente etc.)

(2) Die Freigabe von absoluten, unter Umständen sensible Geschäftsmetriken (Conversion-Rate, Umsatzzahlen etc.) kann YY darüber hinaus mündlich oder schriftlich formlos erteilt werden. Der Kunde befreit YY von Nachweispflichten im Zusammenhang mit der Freigabe solcher Informationen.

(3) Sofern nicht schriftlich anderslautend vereinbart, ist YY berechtigt, auch über die Laufzeit der Zusammenarbeit hinaus mit dem Logo und dem Namen des Unternehmens im Rahmen seiner Dienstleistung zu werben (z.B in Form eines Banners auf der Webseite)

(4) Diese Freigaben können jederzeit schriftlich und formlos durch ein Schreiben an YY widerrufen werden.

§ 6 Kündigung / Rücktritt, Laufzeit, Verzug

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Freie Kündigungsrechte werden ausgeschlossen.

(2) Verträge zwischen YY und dem Kunden haben stets die individuell vereinbarte feste Laufzeit. Die vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit vorsehen, gilt folgende Laufzeit:

6 Monate.

(3) Sofern der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gegenüber YY nicht oder nicht wie angefordert nachkommt, ist YY nach Aussprache einer Abmahnung gegenüber dem Kunden berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos aufzukündigen. Die Vergütungsansprüche von YY gegenüber dem Kunden bleiben in diesem Fall unberührt.

(4) Die Vertragslaufzeit bei Umsetzungsprojekten, wie einer laufenden Betreuung, verlängert sich jeweils stillschweigend um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat.

(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

(6) Fristen für die Leistungserbringung durch YY beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei YY eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei YY vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden vollständig erbracht sind.

(7) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist YY berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(8) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber YY in Verzug, ist YY berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. YY wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

(9) YY ist im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden berechtigt, eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00 € jeweils gegenüber dem Kunden anzubringen.

(10) Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, von einen mit YY geschlossenen Vertrag vor Ende der Laufzeit zu kündigen / zu stornieren / zurückzutreten. Außer der Beendigungswunsch ist auf das Fehlverhalten von YY zurück zu führen und der Kunde bereits mehrmals YY darüber in Kenntnis gesetzt hat. YY behält sich im Einzelfall eine Zustimmung zur Stornierung mit der Maßgabe vor, dass 50 % des jeweiligen Auftragswertes vom Kunden im Falle der Stornierung zu tragen sind.

(11) In Bezug auf die Buchung von Teilnahmen an Veranstaltungen / Seminaren / Messen und ähnlichen gilt: Dem Kunden steht kein Rücktrittsrecht zu. Buchungen des Kunden erfolgen verbindlich. Wir sind jedoch stets bemüht, gemeinsam mit dem Kunden gegebenenfalls eine Kulanzregelung zu finden.

(12) Rücktritte oder Umbuchungen von Seminaren und Veranstaltungen sind ausgeschlossen. Eine Übertragung gebuchter Seminare / Veranstaltungen auf dritte Personen ist ausgeschlossen.

(13) Etwaige von den Absätzen 5, 6 und 7 abweichende, individuellen Kulanzvereinbarungen mit YY begründen keinen darüber hinaus gehenden Anspruch für die Zukunft.

§ 7 Erfüllung

(1) YY wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. YY ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen. Der Kunde stimmt der Erfüllung durch Subunternehmer zu.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass YY bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird YY Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist YY gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von YY unberührt.

§ 8 Besondere Bedingungen im Zusammenhang mit der Uplift-Garantie

(1) YY kann auf seinen Außenauftritten mit einer Dienstleistungsgarantie werben (Beispiel: 10% Uplift innerhalb von 3 Monaten). Die Gültigkeit einer solchen Garantie bestimmt sich aus dem individuellen Angebot, das YY dem Kunden gegenüber macht. Ohne weitere Vereinbarung zwischen dem Kunden und YY entsteht kein Garantieanspruch, sofern dieser nicht im Angebot / Auftragsbestätigung vermerkt ist.

(2) Die Garantie definiert sich wie folgt:

Wir garantieren im Rahmen unserer Dienstleistung eine Steigerung der gemessenen Conversion-Rate im Online-Shop um mindestens 10% im Vergleich zur Ausgangslage in einem Zeitraum von 3 Monaten.

Ausgangsbasis für diese Datenlage sind

a) die im Shopsystem erfassten historischen Daten zur Conversion-Rate im historischen Vergleich der 3 Monate Garantiezeitraum (falls vorhanden)

b) die von unserem A/B Testing-Tool initial gemessene Conversion-Rate des Shops (Baseline) vor Beginn der Zusammenarbeit.

Sollten die genannten 10% Steigerung nicht messbar erzielt werden können, wird YY die vereinbarte Dienstleistung im ursprünglich vereinbarten Umfang honorarfrei weiterführen, bis die o.g. Konditionen durch a) oder b) nachweislich erfüllt sind. Der bisherige Vergütungsanspruch für die Zusammenarbeit bleibt unberührt, eine Erstattung erfolgt nicht.

Im Anschluss an das Erreichen der Garantie-Kennzahl endet die Zusammenarbeit und damit die Verpflichtungen von YY gegenüber dem Kunden. Eine weitere Zusammenarbeit kann durch das Abschließen eines Folgeangebotes vereinbart werden.

§ 9 Haftung

(1) YY haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet YY nur:

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet YY nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, YY ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial-/Werbematerial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt YY insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung vollständig frei.

(4) Der Kunde ist für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit einzelner Werbekampagnen ausschließlich verantwortlich. Eine diesbezügliche Prüfung durch YY erfolgt nicht.

(5) Der Kunde ist nicht berechtigt, YY im Impressum einer Webseite / Landingpage als Betreiber auszuweisen. Ein entsprechend gesetzter Rechtsschein geht ausschließlich zu Lasten des Kunden. Der Kunde stellt in diesem Fall YY auf erstes Anfordern von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

§ 10 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Datenweitergabe an YY die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern eine Vereinbarung über Datenverarbeitung im Auftrag zu treffen ist zwischen dem Kunden und YY, schließen die Parteien diese separat ab.

(3) YY ist im Fall von nicht nur unerheblichen Datenschutzverletzungen des Kunden zur fristlosen Kündigung des eingegangenen Vertrags berechtigt.

(4) YY behält sich das Recht vor, den Kunden in sämtlichen Medien als Referenzkunden zu nennen. Der Kunde kann jederzeit mündlich oder schriftlich diesen Punkt widersprechen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von YY maßgebend.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von YY. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von YY.

Stand der AGB: 01.07.2023. 

Die AGB gelten für alle Neuverträge der YY Operations GmbH. Bestandsverträge bleiben hiervon unberührt.